Rechnungswesen

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung ist eines der wichtigsten Instrumente für die Unternehmensführung, da sie eine unentbehrliche und wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt. Aktuelle und verlässliche betriebswirtschaftliche Auswertungen sind daher unerlässlich. In einem Gespräch im Vorfeld definiere ich gemeinsam mit meinem Mandanten den Umfang der Zusammenarbeit.

Mein Basispaket umfasst folgende Leistungen:

Erstellung der laufenden Finanzbuchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung

Darüber hinaus biete ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Zusatzleistungen an:

Der Digitalisierung stehe ich offen gegenüber. Ich biete die Möglichkeit der Online-Buchführung auf Basis digitaler Belege und halte Lösungen für E-Commerce und Onlineshops bereit.

Lohnbuchführung

Inzwischen einer der kompliziertesten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgänge erfordert die Lohnabrechnung ein hohes Maß an Expertenwissen. Neben dem Bereich des Lohnsteuerrechts umfasst sie auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Elemente. Damit Ihre Mitarbeiter eine zeitnah erstellte und zutreffende Lohnabrechnung erhalten, brauchen Sie einen kompetenten Partner, der den Überblick behält.

Ich unterstütze Sie gerne durch:

Jahresabschluss

Die Herausforderung der Bilanzierung besteht darin, das Unternehmen wirtschaftlich stark dastehen zu lassen bei gleichzeitig möglichst geringer Steuerbelastung durch einen niedrigen Gewinn.

Bei dieser Aufgabe unterstütze ich Sie gerne mit meinem Know how.

Ich erstelle Ihren Jahresabschluss und Ihre Gewinnermittlung entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und unter Ermittlung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Je nach Rechtsform wirkt sich in diesem Bereich auch die Veröffentlichungspflicht im elektronischen Bundesanzeiger auf die Gestaltung aus. Auch dabei begleite ich Sie und veröffentliche in ihrem Auftrag die notwendigen Mindestdaten. Dabei stelle ich sicher, dass wirklich nur die notwendigen Daten veröffentlicht werden, sodass außenstehende Leser nur das erfahren, was Sie wünschen, soweit die Gestaltung dies zulässt.
Sofern Sie nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen, erstelle ich für Sie auch die Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Meine Leistungen im Überblick: